NeueTrinkwasserverordnung
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NeueTrinkwasserverordnung
 
Die neue Trinkwasserverordnung [TrinkwV, 2001]
Wesentliche Änderungen gegenüber der alten VO
Untesuchungen
 
Aufbereitung Desinfektion (§§ 11 und 12) und Trinkwasserschutz (§ 14)
NeueTrinkwasserverordnung 2001
 



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Die Anlage 3 der alten VO (zur Aufbereitung zugelassene Zusatzstoffe) entfällt, stattdessen werden regelmäßig durch das BMG die zugelassenen Zusatzstoffe in einer Liste im BGBl. bekanntgemacht. Auf diese Weise wird die nötige Aktualität gewahrt.   
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Der Wasserversorger hat Vorsorge zu betreiben, indem er die Trinkwasserschutzzone nach § 14 (2) regelmäßig kontrolliert und das Rohwasser untersucht. Lassen die Untersuchungen oder Kontrollen der Wassergewinnung das Auftreten übertragbarer Krankheiten befürchten, muss eine Aufbereitung des Wassers unter Einschluss von Flockung, Filtration und Desinfektion erfolgen.  
=> Die neu aufgenommene Anlage 6 regelt die Zulassung von Stoffen zur Aufbereitung in Katastrophen- oder Verteidigungsfällen.  



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