Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte bedeuten: organische
Insektizide, organische Herbizide, organische Fungizide, organische
Nematizide, organische Akarizide, organische Algizide, organische
Rodentizide, organische Schleimbekämpfungsmittel, verwandte Produkte (u.a.
Wachstumsregulatoren) und die relevanten Metaboliten, Abbau- und
Reaktionsprodukte. Es brauchen nur solche Pflanzenschutzmittel und
Biozidprodukte überwacht zu werden, deren Vorhandensein in einer bestimmten
Wasserversorgung wahrscheinlich ist. Der Grenzwert gilt jeweils für die
einzelnen Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte. Für Aldrin, Dieldrin,
Heptachlor und Heptachlorepoxid gilt der Grenzwert von 0,00003 mg/l
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