Index Neue TrinkwV 2001

Einführung

Mikrobiologie

chemische Beschaffenheit

Maßnahmen im Fall der Nichteinhaltung

Aufbereitung und Desinfektion

Untersuchungen und Anordnungen des Gesundheitsamts

Hauptseite

zurück zum Hauptverzeichnis Trinkwasser

Index NeueVO.Inhaltsverzeichnis

Einführunghtml-Dokument

 Mikrobiologiehtml-Dokument

 Chemiehtml-Dokument

Maßnahmenhtml-Dokument

Aufbereitung

Untersuchungenhtml-Dokument

Anlage 4

(zu § 14 Abs. 1)
 
 

Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen


 

 

I.

Umfang der Untersuchung

1.

Routinemäßige Untersuchungen 

Folgende Parameter sind routinemäßig zu untersuchen*): 
Aluminium (Anmerkung 1) 
Ammonium 
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) (Anmerkung 2)
Coliforme Bakterien 
Eisen (Anmerkung 1) 
Elektrische Leitfähigkeit 
Escherichia coli (E. coli) 
Färbung 
Geruch 
Geschmack 
Koloniezahl bei 22° C und 36° C 
Nitrit (Anmerkung 3) 
Pseudomonas aeruginosa (Anmerkung 4) 
Trübung 

 

Wasserstoffionen-Konzentration

*) Die Einzeluntersuchung entfällt bei Parametern, für die laufend Messwerte bestimmt und aufgezeichnet werden.

 

Anmerkung 1:

Nur erforderlich bei Verwendung als Flockungsmittel*)

Anmerkung 2:

Nur erforderlich, wenn das Wasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird*)

Anmerkung 3:

Gilt nur für Wasserversorgungsanlagen im Sinne von § 3 Nr. 2 Buchstabe b und c

Anmerkung 4:

Nur erforderlich bei Wasser, das zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist 

 

*) In allen anderen Fällen sind die Parameter in der Liste für die periodischen Untersuchungen enthalten. 

 

2.

Periodische Untersuchungen 

Alle gemäß den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Parameter, die nicht unter den routinemäßigen Untersuchungen aufgeführt sind, sind Gegenstand der periodischen Untersuchungen, es sei denn, die zuständigen Behörden können für einen von ihnen festzulegenden Zeitraum feststellen, dass das Vorhandensein eines Parameters in einer bestimmten Wasserversorgung nicht in Konzentrationen zu erwarten ist, die die Einhaltung des entsprechenden Grenzwertes gefährden könnten. Der periodischen Untersuchung unterliegt auch die Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird. Satz 1 gilt nicht für die Parameter für Radioaktivität, die vorbehaltlich der Anmerkungen 1 bis 3 in Anlage 3 überwacht werden.

 

II.

Häufigkeit der Untersuchungen

Mindesthäufigkeit der Probenahmen und Analysen bei Wasser für den menschlichen Gebrauch, das aus einem Verteilungsnetz oder einem Tankfahrzeug bereitgestellt oder in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird.
Die Proben sind an der Stelle der Einhaltung nach § 8 zu nehmen, um sicherzustellen, dass das Wasser für den menschlichen Gebrauch die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Bei einem Verteilungsnetz können jedoch für bestimmte Parameter alternativ Proben innerhalb des Versorgungsgebietes oder in den Aufbereitungsanlagen entnommen werden, wenn daraus nachweislich keine nachteiligen Veränderungen beim gemessenen Wert des betreffenden Parameters entstehen.


 
 

Menge des in einem Versorgungsgebiet abgegebenen oder produzierten Wassers

m³/Tag

 

(Anmerkungen 1 und 2)

 

 

 

Routinemäßige

Untersuchungen

Anzahl der Proben/Jahr

 

(Anmerkungen 3 und 4)

 

 

 

Periodische

Untersuchungen

Anzahl der Proben/Jahr

 

(Anmerkungen 3 und 4)

 

£3

1

 

oder nach § 19 Abs. 5 und 6

 

oder nach § 19 Abs. 5 und 6

    > 3             £ 1000

 

 

4

 

1

    > 1000        £ 1333

 

 

8

 

1

zuzüglich jeweils 1

pro 3300 m³/Tag

(kleinere Mengen werden 

 

 

auf 3300 aufgerundet)

    > 1333        £ 2667

 

 

12

 

    > 2667        £ 4000

 

 

16

 

    > 4000        £ 6667

 

 

24

 

    > 6667        £ 10000

 

 

36

 

    > 10000        £ 100000

 

36

zuzüglich jeweils 3

pro weitere 1000 m³/Tag

(kleinere Mengen werden

 

auf 1000 aufgerundet)

 

3

zuzüglich jeweils 1

pro 10000 m³/Tag

(kleinere Mengen werden 

 

auf 10000 aufgerundet)

 

 

> 100000

 

10

zuzüglich jeweils 1

pro 25000 m³/Tag

(kleinere Mengen werden 

 

auf 25000 aufgerundet)

 

Anmerkung 1:

Ein Versorgungsgebiet ist ein geographisch definiertes Gebiet, in dem das Wasser für den menschlichen Gebrauch aus einem oder mehreren Wasservorkommen stammt und in dem die Wasserqualität als nahezu einheitlich im Sinne der anerkannten Regeln der Technik angesehen werden kann.

Anmerkung 2:

Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr hinweg berechnet. Anstelle der Menge des abgegebenen oder produzierten Wassers kann zur Bestimmung der Mindesthäufigkeit auch die Einwohnerzahl eines Versorgungsgebiets herangezogen und ein täglicher Pro-Kopf-Wasserverbrauch von 200 l angesetzt werden.

Anmerkung 3:

Bei zeitweiliger kurzfristiger Wasserversorgung durch Tankfahrzeuge wird das darin bereitgestellte Wasser alle 48 Stunden untersucht, wenn der betreffende Tank nicht innerhalb dieses Zeitraums gereinigt oder neu befüllt worden ist. 

Anmerkung 4:

Nach Möglichkeit sollte die Zahl der Probenahmen im Hinblick auf Zeit und Ort gleichmäßig verteilt sein.

 

 

 

III.

Mindesthäufigkeit der Probenahmen und Analysen bei Wasser, das zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist 

 

Menge des Wassers, das zur Abgabe in Flaschen oder

andere Behältnisse bestimmt ist 

 

m³/Tag*) 

 

Routinemäßige 

Untersuchungen


  

Anzahl der Proben/Jahr

 

Periodische

Untersuchungen


  

Anzahl der Proben/Jahr

 

 

£ 10

 

 

1

 

 

1

 

 

> 10        £ 60

 

 

12

 

 

1

 

 

> 60

 

1 pro 5 m³

(kleinere Mengen werden

auf 5 m³ aufgerundet)

 

1 pro 100 m³
(kleinere Mengen werden

auf 100 m³ aufgerundet)

 

 

*) Für die Berechnung der Mengen werden Durchschnittswerte – ermittelt über ein Kalenderjahr – zugrunde gelegt.