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Bewertung von Trinkwasser nach [TrinkwV, 2001] |
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Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen helfen, Analysenergebnisse zu verstehen, einzuschätzen, Probleme zu bewerten, Abhilfe zu schaffen und Ihre Rechte zu nutzen: |
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Vorher lesen Sie aber bitte folgende Anmerkungen: Trinkwasser ist unser wichtigtstes Lebensmittel. Es kann nicht ersetzt werden [DIN 2000]. Daher gebührt dem Schutz des Trinkwassers nach Güte und Menge gegenüber anderen konkurrierenden Interessen der Vorrang. Trinkwasser darf auch bei lebenslangem Genuss bzw. Gebrauch zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen [Infektionsschutzgesetz]. Dies müssen öffentliche Versorger garantieren. Die Grenzwerte nach [TrinkwV, 2001] sind aus diesem Grund so festgelegt, dass nach dem aktuellen Wissensstand bei lebenslänglichem Genuss von mindestens 2 L Wasser pro Tag keine gesundheitlichen Schäden auftreten. Trinkwassergrenzwerte sind die schärfsten Grenzwerte im Lebensmittelrecht. Kurze, geringfügige Überschreitungen von Grenzwerten sind KEIN GRUND ZUR PANIK! Alle Grenzwerte sind, je nach Datenlage, mit großen Sicherheitsspannen belegt. Sowohl die öffentlichen Versorger als auch die Gesundheitsbehörden sind zur regelmäßigen Überwachung und Dokumentation der Wasserqualität verpflichtet, sowie zur Einhaltung der Qualität gemäß [TrinkwV, 2001] . Ist dies nicht der Fall, muss sofort das Gesundheitsamt informiert werden, welches über Ausnahmen und Ersatzwasserversorgungen zu entscheiden hat. Die deutsche Trinkwasserverordnung von 2001 basiert auf der neuen EG-Trinkwasserrichtlinie. |
Trinkwaser |
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Die Grundlagen für die vorliegende Bewertung sind:
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Quellen |
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| © 2002 Hartmut
Willmitzer |
Diplombiologe
Hartmut Willmitzer | Buchenweg 11 | D-99102 Klettbach | Germany
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