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Index
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Keywords: | |||||||||||||||
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Inhalt | 1.1 Gewässer
/ Umwelt
1.2 Trinkwasser und Rohwasser für die Trinkwassergewinnung 1.3 Weitere nutzungsbedingte Anforderungen |
EU-WRRL
ökol. Zustand TrinkwVO SeuchRNeuG Minimierung Rohwasser Mineralwasser Tafelwasser Badewasser Fischerei Betriebswasser |
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1.1 Gewässer / Umwelt Die qualitativen Anforderungen an natürliche Gewässer orientieren sich an einem guten ökologischen Zustand bzw. an einem guten ökologischen Potential für künstliche bzw. naturnahe Gewässer. Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie besteht das Entwicklungsziel darin, einen Zustand zu erreichen, der nicht oder nur in geringstem Umfang durch Schadstoffe, Nährstoffe, Krankheitserreger und Stukturverarmung vom natürlichen Zustand abweicht. Die Definition dieses Zustandes erfolgt somit nicht wie bisher allein auf qulitätsbestimmenden Kriterien, sondern auch auf der Beschreibung der Struktur eines Gewässers. Die folgenden Kriterien dienen als Maßstab: Tab. 1: Beispiele
für Kriterien zur Definition eines guten ökologischen Zustandes
von Gewässern
Generell muss eingeschätzt
werden, dass eine Vielzahl der natürlichen und der naturnahen Gewässer
unserer Kulturlandschaft weit von einem guten ökologischen Zustand
entfernt ist (Stand März 2000).
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EU-WRRL |
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1.2 Trinkwasser und Rohwasser für die Trinkwassergewinnung An Trinkwasser werden die höchsten Anforderungen unter gesundheitlichen Aspekten gestellt. Es darf nach dem SeuchRNeuG auch bei lebenslangem Genuss oder Gebrauch zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind deshalb so festgelegt, dass auch zur Vermeidung chronischer Effekte aufgrund der lebenslangen Aufnahme (Ansatz 2 bis 10 L/d) auch bei kurzzeitiger Überschreitung der Werte keine Gesundheitsgefährdung besteht (hohe Sicherheitsspanne). Darüber hinaus gilt das Minimierungsgebot, nach dem die Konzentration von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, so niedrig gehalten werden sollen, wie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass anthropogene Stoffe, deren Schadwirkung sich addieren oder potenzieren kann, möglichst nicht ins Wasser gelangen. Die Trinkwasserverordnung definiert Wasserqualitäten im Hinblick auf: ==>
mikrobiologische Beschaffenheit
Die
Qualität von Rohwasser, welches für die Trinkwassergewinnung
genutzt wird, sollte weitestgehend bereits Trinkwasserbeschaffenheit haben,
um die Sicherheit der Versorgung zu garantieren und um den Aufwand für
die Aufbereitung zu Trinkwasser möglichst gering zu halten. Entsprechend
den Möglichkeiten der Wasseraufbereitung wird gemäß der
alten EG-Rohwasserrichtlinie (die vorr. 7 Jahre nach Inkrafttreten der
EU-Wasserrahmenrichtlinie außer Kraft tritt) in 3 Aufbereitungskategorien
unterschieden (A1-A3), für die jeweilige Rohwasserqualitäten
definiert werden. Generell wird davon ausgegangen, dass Schadstoffe
(organisch, anorganisch) und Krankheitserreger
nicht im Rohwasser enthalten sein dürfen. Für die Aufbereitung
von Oberflächenwasser steht das Ziel, mindestens mesotrophe,
besser sogar oligotrophe
Verhältnisse zu erreichen, um den Aufwand für die Eliminierung
von Algen, Krankheitserregern, chlorzehrenden Substanzen, Eisen und Mangan
gering zu halten.
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TrinkwVO |
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1.3 Weitere nutzungsbedingte Anforderungen Neben den hohen Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind nahezu alle Nutzungsarten von Wasser an qualitative Aspekte geknüpft. Hohe Qualitätsansprüche werden weiterhin gestellt an die Nutzungen als: ==> Mineral- und Heilwasser: Mineral und Heilwässer unterscheiden sich von Trinkwasser vor allem dadurch, dass diese einen spezifisch hohen Gehalt an natürlichen Mineralien (An- und Kationen) haben, der eine gezielte (heilende) Wirkung ausübt. Die Bezeichnung "Natürliches Mineralwasser" ist nur erlaubt, wenn es amtlich anerkannt ist. Bezeichnungen wir Sprudel, Quelle, Born, Brunnen und Säuerling sind ausschließlich natürlichem Mineralwasser vorbehalten. Mineralwasser muss bakteriologisch einwandfrei sein. Darüber hinaus muss es eine ursprüngliche Reinheit aufweisen (d. h., es muss nicht aufbereitet werden). Die Qualitäten wurden bisher in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) vom 1. August 1984 definiert. Tafelwasser ist ein künstlich hergestelltes Produkt, das meist aus Trinkwasser als Grundsubstanz und weiteren Zutaten besteht, zum Beispiel Meerwasser, Sole, Mineralstoffen und Kohlensäure. Anders als Mineralwasser muss Tafelwasser in der Gastronomie nicht in der Originalverpackung serviert werden. Es darf auch in Kanistern, Fässern oder Schläuchen gelagert werden. Die MTVO entspricht nicht
der Trinkwasserverordnung. Es müssen für Mineral- und Tafelwasser
erheblich weniger Werte kontrolliert werden (so sind z.B. Untersuchungen
auf Pestizide und Nitrat gar nicht vorgeschrieben) und es sind z.T. höhere
Grenzwerte als bei Trinkwasser erlaubt. So darf Trinkwasser höchstens
10 µg/L Blei und Arsen enthalten, während Mineralwasser bis
50µg Arsen und 40 µg Blei pro Liter enthalten darf. Bei stillen
Flaschenwässern kann es, besonders bei Kunststoffflaschen, zu erheblicher
Verkeimung kommen.
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Mineral- wasser |
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Badewasser:
Badewasser sollte möglichst
Trinkwasserqualität aufweisen. Die Anforderungen an die Qualität
der Badegewässer werde in der EG-Badegewässerrichtlinie(76/160/EWG)
vorgegeben. Für Schwimmbecken gelten die Schwimmbeckenwasserverordnung
bzw. Badewasserverordnung. Teilweise ist die EG-Richtlinie noch nicht in
Länderrecht umgesetzt. Für den Gesundheitsschutz des Badegastes
galten deshalb die "Anforderungen der Regeln der Technik", die in der DIN
19 643, Teil 1: "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" vom April
1997 (teilweiser Ersatz für DIN 19 643 : 1984.04 und Ersatz für
DIN V 19 644 : 1986 - 05) festgeschrieben sind. Diese dienen demnach auch
der Vermeidung des Vorwurfs eines schuldhaften Verhaltens nach einer Schädigung
des Badbenutzers durch gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe oder Krankheitserreger
im Badewasser. In diesem Falle erhalten sie den
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Bade- wasser |
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==> Fischerei
Die Ansprüche unterschiedlicher
Fischarten an die Wasserqualität variieren. In der EG-Richtlinie
(78/659/EWG) wird deshalb zwischen Anforderungen an Salmoniden-
und Cyprinidengewässer unterschieden. Während bakteriologische
Kriterien bei Fischereigewässern eher eine untergeordnete Rolle spielen,
kommt es hier vor allem auf Inhaltsstoffe an, die sowohl Fische als auch
Fischnährtiere schädigen können. Dazu gehören z. B.
Schadstoffe (Metalle), biogene Stoffe (Ammonium, Schwefelwasserstoff) als
auch physikalisch-chemische Parameter (pH-Wert, Sauerstoffgehalt).
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Fischerei |
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==> Betriebswasser
An Betriebswasser werden sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt. Trinkwasserqualität muss Wasser in Lebensmittelbetrieben aufweisen, wobei hier teilweise weitere Anforderungen bestehen (Getränkeindustrie: weiches Wasser). Hygienische Anforderungen, Schadstoffe (Metalle) und Salze spielen bei Beregnungswasser eine Rolle. Der Salzgehalt sowie daskorrosionschemische Verhalten sind Kriterien, die für die Beurteilung von Wasser in Heizungsanlagen herangezogen werden. |
Betriebs- wasser |
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