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Grundwissen Wasserqualität
Wasserchemieweiter
 
1. Grundlegende Anforderungen an die Wasserqualität
 Keywords:



  Inhalt 1.1 Gewässer / Umwelt
1.2 Trinkwasser und Rohwasser für die Trinkwassergewinnung
1.3 Weitere nutzungsbedingte Anforderungen
EU-WRRL
ökol. Zustand
TrinkwVO
SeuchRNeuG
Minimierung
Rohwasser
Mineralwasser
Tafelwasser
Badewasser
Fischerei
Betriebswasser



 
 
 

1.1 Gewässer / Umwelt

Die qualitativen Anforderungen an natürliche Gewässer orientieren sich an einem guten ökologischen Zustand bzw. an einem guten ökologischen Potential für künstliche bzw. naturnahe Gewässer.  Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie besteht das Entwicklungsziel darin, einen Zustand zu erreichen, der nicht oder nur in geringstem Umfang durch Schadstoffe, Nährstoffe, Krankheitserreger und Stukturverarmung vom natürlichen Zustand abweicht. Die Definition dieses Zustandes erfolgt somit nicht wie bisher allein auf qulitätsbestimmenden Kriterien, sondern auch auf der Beschreibung der Struktur eines Gewässers. Die folgenden Kriterien dienen als Maßstab:

Tab. 1: Beispiele für Kriterien zur Definition eines guten ökologischen Zustandes von Gewässern
 
Kriterium Maßstab vorhanden / nicht vorhanden
chemische Qualität LAWA-Richtlinie (Fließgewässer)
Nährstoffe (organisch, Fließgewässer) Saprobienindex (Indikatororganismen) DIN 38410
Nährstoffe (mineralisch, Standgewässer) Trophie (Vollenweider, LAWA)
Artenvielfalt nur für einzelne Gruppen (Saprobie, Makrozoobenthos)
Strukturgüte, Morphologie nur für einzelne Ökosysteme
Wasserhaushalt ansatzweise

Generell muss eingeschätzt werden, dass eine Vielzahl der natürlichen und der naturnahen Gewässer unserer Kulturlandschaft weit von einem guten ökologischen Zustand entfernt ist (Stand März 2000).
 


EU-WRRL


guter ökol.
Zustand
 

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1.2 Trinkwasser und Rohwasser für die Trinkwassergewinnung

An Trinkwasser  werden die höchsten Anforderungen unter gesundheitlichen Aspekten gestellt. Es darf nach dem SeuchRNeuG auch bei lebenslangem Genuss oder Gebrauch zu keinerlei gesundheitlicher Schädigung führen. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung sind deshalb so festgelegt, dass auch zur Vermeidung chronischer Effekte aufgrund der lebenslangen Aufnahme (Ansatz 2 bis 10 L/d) auch bei kurzzeitiger Überschreitung der Werte keine Gesundheitsgefährdung besteht (hohe Sicherheitsspanne). Darüber hinaus gilt das Minimierungsgebot, nach dem die Konzentration von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser nachteilig beeinflussen können, so niedrig gehalten werden sollen, wie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass anthropogene Stoffe, deren Schadwirkung sich addieren oder potenzieren kann, möglichst nicht ins Wasser gelangen. Die Trinkwasserverordnung definiert Wasserqualitäten im Hinblick auf:

==> mikrobiologische Beschaffenheit
==> sensorische Kenngrößen
==> gelöste Stoffe
==> Beeinflussung von Werkstoffen

Die Qualität von Rohwasser, welches für die Trinkwassergewinnung genutzt wird, sollte weitestgehend bereits Trinkwasserbeschaffenheit haben, um die Sicherheit der Versorgung zu garantieren und um den Aufwand für die Aufbereitung zu Trinkwasser möglichst gering zu halten. Entsprechend den Möglichkeiten der Wasseraufbereitung wird gemäß der alten EG-Rohwasserrichtlinie (die vorr. 7 Jahre nach Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie außer Kraft tritt) in 3 Aufbereitungskategorien unterschieden (A1-A3), für die jeweilige Rohwasserqualitäten definiert werden.  Generell wird davon ausgegangen, dass Schadstoffe (organisch, anorganisch) und Krankheitserreger nicht im Rohwasser enthalten sein dürfen. Für die Aufbereitung von Oberflächenwasser steht das Ziel, mindestens mesotrophe, besser sogar oligotrophe Verhältnisse zu erreichen, um den Aufwand für die Eliminierung von Algen, Krankheitserregern, chlorzehrenden Substanzen, Eisen und Mangan gering zu halten.
 


TrinkwVO


SeuchRNeuG
 


Minimie-
rungsgebot
 
 


Rohwasser

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1.3 Weitere nutzungsbedingte Anforderungen

Neben den hohen Anforderungen an die Trinkwasserqualität sind nahezu alle Nutzungsarten von Wasser an qualitative Aspekte geknüpft. Hohe Qualitätsansprüche werden weiterhin gestellt an die Nutzungen als:

==> Mineral- und Heilwasser:

Mineral und Heilwässer unterscheiden sich von Trinkwasser vor allem dadurch, dass diese einen spezifisch hohen Gehalt an natürlichen Mineralien (An- und Kationen) haben, der eine gezielte (heilende) Wirkung ausübt. Die Bezeichnung "Natürliches Mineralwasser" ist nur erlaubt, wenn es amtlich anerkannt ist. Bezeichnungen wir Sprudel, Quelle, Born, Brunnen und Säuerling sind ausschließlich natürlichem Mineralwasser vorbehalten. Mineralwasser muss bakteriologisch einwandfrei sein. Darüber hinaus muss es eine ursprüngliche Reinheit aufweisen (d. h., es muss nicht aufbereitet werden).  Die Qualitäten wurden bisher in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) vom 1. August 1984 definiert. 

Tafelwasser ist ein künstlich hergestelltes Produkt, das meist aus Trinkwasser als Grundsubstanz und weiteren Zutaten besteht, zum Beispiel Meerwasser, Sole, Mineralstoffen und Kohlensäure. Anders als Mineralwasser muss Tafelwasser in der Gastronomie nicht in der Originalverpackung serviert werden. Es darf auch in Kanistern, Fässern oder Schläuchen gelagert werden.

Die MTVO entspricht nicht  der Trinkwasserverordnung. Es müssen für Mineral- und Tafelwasser erheblich weniger Werte kontrolliert werden (so sind z.B. Untersuchungen auf Pestizide und Nitrat gar nicht vorgeschrieben) und es sind z.T. höhere Grenzwerte als bei Trinkwasser erlaubt. So darf Trinkwasser höchstens 10 µg/L Blei und Arsen enthalten, während Mineralwasser bis 50µg Arsen und 40 µg Blei pro Liter enthalten darf. Bei stillen Flaschenwässern kann es, besonders bei Kunststoffflaschen, zu erheblicher Verkeimung kommen.
 


Mineral-
wasser
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Tafel-
wasser

  ==> Badewasser:

Badewasser sollte möglichst Trinkwasserqualität aufweisen. Die Anforderungen an die Qualität der Badegewässer werde in der EG-Badegewässerrichtlinie(76/160/EWG) vorgegeben. Für Schwimmbecken gelten die Schwimmbeckenwasserverordnung  bzw. Badewasserverordnung. Teilweise ist die EG-Richtlinie noch nicht in Länderrecht umgesetzt. Für den Gesundheitsschutz des Badegastes galten deshalb die "Anforderungen der Regeln der Technik", die in der DIN 19 643, Teil 1: "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" vom April 1997 (teilweiser Ersatz für DIN 19 643 : 1984.04 und Ersatz für DIN V 19 644 : 1986 - 05) festgeschrieben sind. Diese dienen demnach auch der Vermeidung des Vorwurfs eines schuldhaften Verhaltens nach einer Schädigung des Badbenutzers durch gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe oder Krankheitserreger im Badewasser. In diesem Falle erhalten sie den
Charakter einer gesetzlichen Regelung. Die Gesundheitsämter betrachten deswegen diese DIN als eine quasi vorweggenommene Ausführungsbestimmung zu
§ 11 BSeuchG. Die neue DIN erhält auch deswegen "Regelungscharakter", weil sie hinsichtlich der Hygieneanforderungen dem Entwurf der Rechtsverordnung (SchwimmbwV)
angepasst wurde (Konformität).
 


Bade-
wasser
Seitenanfang ==> Fischerei

Die Ansprüche unterschiedlicher Fischarten an die Wasserqualität variieren. In der EG-Richtlinie (78/659/EWG) wird deshalb zwischen Anforderungen an Salmoniden- und Cyprinidengewässer unterschieden. Während bakteriologische Kriterien bei Fischereigewässern eher eine untergeordnete Rolle spielen, kommt es hier vor allem auf Inhaltsstoffe an, die sowohl Fische als auch Fischnährtiere schädigen können. Dazu gehören z. B. Schadstoffe (Metalle), biogene Stoffe (Ammonium, Schwefelwasserstoff) als auch physikalisch-chemische Parameter (pH-Wert, Sauerstoffgehalt).
 


Fischerei
  ==> Betriebswasser

An Betriebswasser werden sehr unterschiedliche Anforderungen gestellt. Trinkwasserqualität muss Wasser in Lebensmittelbetrieben aufweisen, wobei hier teilweise weitere Anforderungen bestehen (Getränkeindustrie: weiches Wasser). Hygienische Anforderungen, Schadstoffe (Metalle) und Salze spielen bei Beregnungswasser eine Rolle. Der Salzgehalt sowie daskorrosionschemische Verhalten sind Kriterien, die für die Beurteilung von Wasser in Heizungsanlagen herangezogen werden.


Betriebs-
wasser



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