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Anlage 2
(zu § 6 Abs. 2)

 

Bewertung von Trinkwasser nach [TrinkwV, 2001]  

 

 

Chemische Parameter II

 




 

Teil II: 
Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich 
der Hausinstallation ansteigen kann 

 




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Lfd.

Nr.

 

Parameter

 

Grenzwert 

mg/l 

 

Bemerkungen

 

1

 

Antimon

 

0,005

 

2

 

Arsen

 

0,01

 

3

 

Benzo-(a)-pyren

 

0,00001

 

4

 

Blei

 

0,01

 

Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe; hierfür soll nach Artikel 7 Abs. 4 der Trinkwasserrichtlinie ein harmonisiertes Verfahren festgesetzt werden. Die zuständigen Behörden stellen sicher, dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um die Bleikonzentration in Wasser für den menschlichen Gebrauch innerhalb des Zeitraums, der zur Erreichung des Grenzwertes erforderlich ist, so weit wie möglich zu reduzieren. Maßnahmen zur Erreichung dieses Wertes sind schrittweise und vorrangig dort durchzuführen, wo die Bleikonzentration in Wasser für den menschlichen Gebrauch am höchsten ist

 

5

 

Cadmium

 

0,005

 

Einschließlich der bei Stagnation von Wasser in Rohren aufgenommenen Cadmiumverbindungen

 

6

 

Epichlorhydrin

 

0,0001

 

Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkonzentration im Wasser, berechnet auf Grund der maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen des entsprechenden Polymers und der angewandten Polymerdosis

 

7

 

Kupfer

 

2

 

Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe; hierfür soll nach Artikel 7 Abs. 4 der Trinkwasserrichtlinie ein harmonisiertes Verfahren festgesetzt werden. Die Untersuchung im Rahmen der Überwachung nach § 19 Abs. 7 ist nur dann erforderlich, wenn der pH-Wert im Versorgungsgebiet kleiner als 7,4 ist

 

8

 

Nickel

 

0,02

 

Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Wasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe; hierfür soll nach Artikel 7 Abs. 4 der Trinkwasserrichtlinie ein harmonisiertes Verfahren festgesetzt werden

 

9

 

Nitrit

 

0,5

 

Die Summe aus Nitratkonzentration in mg/l geteilt durch 50 und Nitritkonzentration in mg/l geteilt durch 3 darf nicht höher als 1 mg/l sein. Am Ausgang des Wasserwerks darf der Wert von 0,1 mg/l für Nitrit nicht überschritten werden

 

10

 

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

 

0,0001

 

Summe der nachgewiesenen und mengenmäßig be- stimmten nachfolgenden Stoffe: Benzo-(b)-fluoranthen, Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno- (1,2,3-cd)-pyren

 

11

 

Trihalogenmethane

 

0,05

 

Summe der am Zapfhahn des Verbrauchers nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Reaktionsprodukte, die bei der Desinfektion oder Oxidation des Wassers entstehen: Trichlormethan (Chloroform), Bromdichlormethan, Dibromchlormethan und Tribrommethan (Bromoform); eine Untersuchung im Versorgungsnetz ist nicht erforderlich, wenn am Ausgang des Wasserwerks der Wert von 0,01 mg/l nicht überschritten wird

 

12

 

Vinylchlorid

 

0,0005

 

Der Grenzwert bezieht sich auf die Restmonomerkonzentration im Wasser, berechnet auf Grund der maximalen Freisetzung nach den Spezifikationen des entsprechenden Polymers und der angewandten Polymerdosis

 

Bewertung:

Schwermetalle

Antimon

Antimon kommt in der oberen Erdkruste zusammen mit anderen Metallen vor. Im Trinkwasser kann es eine Rolle spielen, weil Lötmittel oder anere Metalle Antimon enthalten können Laut Weltgesundheitsorganisation wird die tägliche Gesamtaufnahme von A. mit 0,86 µg angegeben. Eine chronische Vergiftung zeigt sich u.a. durch orange bis gelbbraune Verfärbungen der Zähne, Brustschmerzen und Übelkeit. Spätfolgen sind Schäden an Leber und Milz. Weiterhin sind krebserregende Wirkungen bekannt. 
 

Arsen im Wasser hat oft geologische Ursachen. Weiterin kann es die Folge von gewerblichen Aktivitäten (Gerbereien, Hüttenbetriebe, Mülldeponien, Braunkohleasche) sein. Arsenverbindungen sind giftig. Sie führen zu Erkrankungen von Nerven, Haut und Gewebeschäden (Karzinome an Leber, Bronchien) sowie Knochenmarkschäden. Chronische Schäden werden ab täglichen Dosen > 0,2 mg beschrieben (Krebsrisiko!).

Blei wird im Wasser fast immer bei Verwendung von Bleirohren und Bleiarmaturen nach längeren Standzeiten gefunden. Blei ist giftig; es hemmt die Blutbildung und führt zu Nervenschäden. Chronische, unspezifische Symptome (Magenstörungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Nierenstörungen) werden schon ab einer täglichen Dosis von 1 mg beschrieben. Blei ist auch ein starkes Fischgift (vor allem bei weichem Wasser). Die Bleibelastung der Umwelt durch den Fahrzeugverkehr ist rückläufig. Der Grenzwert für Blei wird in der neuen Trinkwasserverordnung (wirksam ab 2003 mit Übergangsfrist) auf  10 µg/l gesenkt.

Cadmium gelangt bei der metallgewinnenden Industrie in die Umwelt. Weiterhin wird es bei Verbrennungsprozessen (auch Tabak) freigesetzt. Cadmium blokiert das lebensnotwendige Selen. Dies führt z. B. bei Rauchern zu Bluthochdruck und erhöhtem Krebsrisiko. Cadmium ist ein starkes Fischgift und reichert sich in Gewässersedimenten an.

Chrom gelangt vor allem aus Metallbeizereien und Galvanikbetrieben in die Umwelt. Es kann zu Leber, Nieren oder Magen-Darm-Schäden führen. In Spuren beeinflusst es den Kohlehydratstoffwechsel positiv, weiterhin werden arteriosklerotische Prozesse gehemmt.

Nickel kann aus der Galvanikindustrie oder über Armaturen ins Wasser gelangen. Es kann einige Zellenzyme hemmen.

Quecksilber hat für viele gewerbliche Anwendungen Bedeutung (Farben-, Papier-, Elektroindustrie, Pharmazie, Amalgame). Quecksilber kann sich stark in der Nahrungskette anreichern (Raubfische aus belasteten Gewässern wie Hecht und Zander können bis zur 500fachen Menge des umgebenen Wassers enthalten!). Ab einer Aufnahme von 0,3 mg/d werden deutliche Gesundheitsschäden festgestellt. Das Vergiftungsbild äußert sich vorrangig in Nervenschäden (abnehmende Gedächtnisleistungen) sowie in Störungen der Nierenfunktion.
 
 

Nitrat, Nitrit und Ammonium:

Nitrat und Nitrit sind Nährstoffe, welche seit vielen Jahren als Düngemittel (Nährstoffe) in der Landwirtschaft, aber auch im kommunalen Bereich (Kleingärten usw.) zum Einsatz kommen. Nitrat und Nitrit sind je nach Sauerstoffgehalt im Wasser untereinanrer umwandelbar; weitere Stickstoffverbindungen sind Ammonium oder elementarer Stickstoff (vergl. hierzu auch die naturwissenschaftlichen Grundlagen). Eine typische Eigenschaft von Nitrat ist dessen gute Löslichkeit im Wasser, d. h., wenn zuviel Nitrat zur Anwendung kommt, wird es rasch aus dem Boden ausgewaschen und gelangt somit ins Grunwasser oder inst Trinkwasser. Nitrat (Grenzwert nach TrinkwasserVO: 50 mg NO3/l) hat in Konzentrationen > ca. 100 mg NO3/l bei Säuglingen bis zum 6. Lebensmonat zu erheblichen gesundheitlichen Problemen. Nitrat, welches auch im menschlichen Körper zu Nitrit umgewandelt werden kann, führt dazu, dass das Blut anstelle von Sauerstoff diese Stickstoffmoleküle besser bindet, was schließlich bei Säuglingen zur "Blausucht" (Methämoglobinämie) führt (Ersticken). Für ältere Kinder und Erwachsene besteht erst bei höheren Konzentrationen die Gefahr der Bildung von Nitrosaminen, die wiederum krebserregend sein können. Weiterhin besteht die Gefahr der Bildung von Struma.
Nitrit stellt die wichtigste Ausgangssubstanz zur Bildung krebserzeugender Nitrosamine dar. Nitritpökelsalz enthält 4-5 g/kg Natriumnitrit. Unverständlich ist, dass der Gesetzgeber (Fleisch-VO i. d. F. v. 15.03.1988, BGBl. 1, S. 482) bis zu 150 mg Nitritpökelsalz/kg Fleisch zulässt, was bedeutet, dass mit 100 g Schinken ca. 11 mg Nitrit aufgenommen werden.
Ammonium entsteht bei anaerob ablaufenden Prozessen (ohne Sauerstoff) aus anderen Stickstoffhaltigen Verbindungen (vergl. hierzu auch die naturwissenschaftlichen Grundlagen). Tosische Wirkungen sind nicht bekannt. Der Nachweis von Ammonium lässt aber in der Regel auf deutliche Abwassereinflüsse schließen, welche mit anderen fäkalen Verunreinigungen einhergehen. Um ein Milligramm Ammonium (NH4-N) zu Nitrat zu oxidieren werden etwa 4,6 mg O2 benötigt (oder 4 mg Chlor gezehrt).

Die Betimmung von Kjeldahlstickstoff (ISO 5663) erfasst nur Stickstoff der Oxidationszahl -3 sowie anorganischen N relativ unvollständig. Zur Erfassung des Gehaltes an organischem Stickstoff hat sich die Bestimmung des SON (PON) = partikulär gebundener organischer Stickstoff zunehmend bewährt. Organisch gebundener Stickstoff ist ein Maß für den Biomassegehalt im Wasser, welcher zu Wiederverkeimungen führen kann.
 



Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe:

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, PAH) umfassen ein Stoffgruppe mit einigen hundert Verbindungen, von denen einige stark krebserregend sind. Sie gelangen vorwiegend über Verbrennungsprozesse in die Umwelt. Sie werden deshalb vor allem mit pflanzlichen Nahrungsmitteln aufgenommen. Im Wasser spielen sie vor allem bei Einträgen in Oberflächengewässer (Straßenabfluss) eine Rolle. Benzo(a)pyren gehört z. B. zu den PAK, ist krebserregend und kann in teerausgkleideten Leitungen zum Problem werden. 


Organische Chlorverbindungen (Halogenorganische Chlorverbindungen, HOV, Halogenkohlenwasserstoffe, HKW):

Organische Chlorverbindungen entstehen beabsichtigt (Lösemittel, Weichmacher, Holzschutzmittel, Reinigungsmittel, Medikamente) oder unbeabsichtigt bei der Desinfektion von Wasser (Trinkwasser, Schwimmbäder) mit Chlor bei Anwesenheit von organischen Verbindungen. Zu diesen Verbindungen gehören sowohl relativ einfach strukturierte (1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan) als auch hoch komplizierte Verbindungen, die in der Umwelt sehr persistent und gefährlich sind (PCB, PCT). Die Wirkungen sind äußerst vielfältig und vielfach unbekannt. In der Analytik werden leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW), extrahierbare organisch gebundene Halogene (EOX) und adsorbierbare organische Halogene (AOX) unterschieden.

 

 

 

 

 

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Kunststoffe

Epichlorhydrin kann aus Polymerwerkstoffen  und Vinylchlorid aus PVC freigesetzt werden. 

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Kupfer

Kupfer gelangt vorwiegend aus dem Rohrleitungsmaterial und aus Armaturen ins Trinkwasser (pH-Wert!< 7!). Auf Wasserorganismen wirkt es bereits ab 0,05 mg/l toxisch (Fischgift, Algizid). Deshalb wird es auch zur Algenbekämpfung in Schwimmbädern eingesetzt. Der Tagesbedarf liegt bei 2-3 mg und wird durch die Nahrung abgedeckt. Ab 2 mg/l schmeckt Wasser metallisch, ab 5 mg/l ist es ungenießbar. Kupfer kann  in erhöhten Konzentrationen zu Organschäden (Leber bei Kleinkindern) führen. Deshalb wird empfohlen, bei Kupferinstallationen oder -warmwasserbereitern kein in der Leitung stagnierendes Wasser zu trinken (Wochenendhäuser in Mittelgebirgen).

Zink

Zink kann ebenfalls aus Rohrleitungen freigesetzt werden, insbes. im Fall von aggressivem Wasser mit hohen Sulfat- und Chloridgehalten. Ab 2 mg/l verursacht Zink eine opaleszierende Wassertrübung. Zu beachten ist, dass sich zusammen mit Zink toxische Metalle aus verzinkten Rohrleitungen lösen können und dass Zink Nitrat zu Nitrit reduziert. Der tägliche Zinkbedarf liegt bei 15 mg.

 

Metalle:
Achtung
pH-Wert!




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